Ein kosmetisches Mittel ist ein Stoff oder eine Zubereitung, der/die dazu bestimmt ist, mit den verschiedenen äußeren Teilen des menschlichen Körpers oder mit den Zähnen und den Schleimhäuten der Mundhöhle in Berührung zu kommen, und zwar ausschließlich oder hauptsächlich zu dem Zweck, sie zu reinigen, zu parfümieren, ihr Aussehen zu verändern und/oder sie zu schützen oder in gutem Zustand zu erhalten und/oder den Körpergeruch zu beeinflussen. Die genauen Produkte, die unter eine "Kosmetik"-Verordnung fallen, sind von Land zu Land unterschiedlich. In der EU gelten für Kosmetika die folgenden Vorschriften EG-Kosmetikverordnung 1223/2009.

Die EU-Datenbank für kosmetische Inhaltsstoffe
CosIng ist die Datenbank der Europäischen Kommission für Informationen über kosmetische Stoffe und Inhaltsstoffe, die in der Europäischen Union enthalten sind:
- Verordnung über kosmetische Mittel Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates;
- Kosmetika Richtlinie 76/768/EWG (Kosmetikrichtlinie) in der geänderten Fassung;
- Inventar der kosmetischen Inhaltsstoffe in der Fassung von Beschluss 2006/257/EG Festlegung einer gemeinsamen Nomenklatur der Bestandteile für die Kennzeichnung kosmetischer Mittel in der gesamten EU
- Stellungnahmen zu kosmetischen Bestandteilen des Wissenschaftlichen Ausschusses für Verbrauchersicherheit (Liste der SCCS-Stellungnahmen).
Zutaten aus Industriehanf - Cannabis Sativa L.
In der Datenbank finden Sie die gängigen Inhaltsstoffe, die aus Industriehanf (Cannabis Sativa L.) gewonnen werden, und können die anerkannten Funktionen aus kosmetischer Sicht sowie die Einschränkungen einsehen.
Inhaltsstoff: CANNABIDIOL

http://ec.europa.eu/growth/tools-databases/cosing/index.cfm?fuseaction=search.detailsPDF_v2&id=93486
Inhaltsstoff: CANNABIS-SATIVA-SAMENÖL

http://ec.europa.eu/growth/tools-databases/cosing/index.cfm?fuseaction=search.detailsPDF_v2&id=55065
Inhaltsstoff: CANNABIS-SATIVA-SAMEN-EXTRAKT

http://ec.europa.eu/growth/tools-databases/cosing/index.cfm?fuseaction=search.detailsPDF_v2&id=83414
Notifizierungsportal für kosmetische Mittel
Wenn Sie CBD nur als Kosmetikum zur äußerlichen Anwendung verkaufen, sollte das Produkt bei der Europäischen Kommission registriert werden. Meldeportal für Kosmetikprodukte.
Benachrichtigung
Vor dem Inverkehrbringen des kosmetischen Mittels übermittelt die verantwortliche Person der Kommission auf elektronischem Wege die folgenden Informationen:
- a) die Kategorie des kosmetischen Mittels und seine Bezeichnung(en), die seine spezifische Identifizierung ermöglichen;
- (b) den Namen und die Anschrift der verantwortlichen Person, bei der die Produktinformationsdatei leicht zugänglich ist; c) das Ursprungsland im Falle der Einfuhr;
- (d) den Mitgliedstaat, in dem das kosmetische Mittel in Verkehr gebracht werden soll;
- (e) die Kontaktdaten einer natürlichen Person, die im Bedarfsfall zu kontaktieren ist;
- (f) das Vorhandensein von Stoffen in Form von Nanomaterialien und: (i) ihre Identifizierung einschließlich der chemischen Bezeichnung (IUPAC) und anderer Deskriptoren gemäß Punkt 2 der Präambel der Anhänge II bis VI dieser Verordnung; (ii) die vernünftigerweise vorhersehbaren Expositionsbedingungen;
- (g) die Bezeichnung und die CAS- (Chemicals Abstracts Service) oder EG-Nummer von Stoffen, die gemäß Anhang VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend (CMR) der Kategorie 1A oder 1B eingestuft sind;
- (h) die Rahmenformulierung, die im Falle von Schwierigkeiten eine rasche und angemessene medizinische Behandlung ermöglicht.
Unterabsatz 1 gilt auch für kosmetische Mittel, die gemäß der Richtlinie 76/768/EWG notifiziert wurden. 2. (2) Wenn das kosmetische Mittel in Verkehr gebracht wird, meldet die verantwortliche Person der Kommission die Originaletikettierung und, soweit gut lesbar, ein Foto der entsprechenden Verpackung.