NEWS PIECE - Änderungen an der Dosierungsdatenbank - Cannabidiol

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Industrieverband EIHA hat am 2. Februar eine Pressemitteilung zur Aktualisierung des Cosing-Katalogs veröffentlicht.
Ausgelöst durch ein französisches Strafverfahren (den Fall Kanavape) gegen einen CBD-Händler, hat die Europäischer Gerichtshof entschied unter anderem, dass Cannabidiol, das aus allen Bestandteilen der Hanfpflanze gewonnen wird, keine Droge ist. Zugleich wurden die Behörden aufgefordert, dies in ihre nationalen Vorschriften aufzunehmen.
Die EIHA fordert schon seit einiger Zeit, dass die Datenbank der zugelassenen kosmetischen Inhaltsstoffe in diesem Sinne angepasst wird. Dies ist nun geschehen.
Nachstehend finden Sie einen brandneuen Eintrag für Cannabidiol (CANNABIDIOL - GEWINNT AUS EXTRAKT ODER TINKTUR ODER HARZ VON CANNABIS): https://ec.europa.eu/growth/tools-databases/cosing/index.cfm?fuseaction=search.details_v2&id=96287
Das bedeutet, dass in der EU jetzt nicht nur Blattextrakte in Kosmetika erlaubt sind, sondern auch natürliches CBD.
Dies ist zwar eine wichtige Klarstellung für die Marktteilnehmer (Sie können nun reines CBD und Hanfblattextrakte in Ihren Kosmetikformulierungen verwenden, müssen aber auch sicherstellen, dass Ihre Produktkennzeichnung mit diesen beiden zugelassenen Einträgen übereinstimmt). Bitte beachten Sie außerdem, dass alle Kosmetika im CPNP (Cosmetic Products Notification Portal) registriert werden müssen. Hier finden Sie einen Link zu den FAQ, der alle Ihre Fragen beantworten sollte https://webgate.ec.europa.eu/cpnp/faq/?event=faq.show.
Weitere Informationen über CBD und Kosmetika finden Sie auf unserer Website.